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die Auskunft der Verkehrsbetriebe Südthüringens aktuell. Version: 15.05.2012 >>
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Vertragsbedingungen

... der Monatskarte im Abo

Vertragsbedingungen der Monatskarte im Abonnement

    • Es gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, Tarifbestimmungen und Beför-derungsbedingungen in jeweils aktueller Fassung für den jeweils gültigen Monat.
    • Der Fahrausweis gilt für den im Antrag benannten Fahrgast. Eine Übertragbarkeit auf andere Personen als in der Kundenkarte genannt ist nicht zulässig.
    • Das Abonnement kann am 1. Tag eines jeden Monats begonnen werden, wenn der Antrag mit der Einzugsermächtigung bis zum 10. Kalendertag des Vormonats bei der Städtischen Nahverkehrs-gesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis (nachfolgend SNG) vorliegt. Mit dem Antrag ist ein Paßbild, das im Bestand der SNG verbleibt, einzureichen. Eine Kostenerstattung für das Paßbild erfolgt nicht.
    • Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Monatswertmarken einschl. Kundenkarte zustande. Es werden für einen Jahreszeitraum (z.B. Juni 2001 bis Mai 2002) zwölf Wertmarken und die dazugehörige Kundenkarte ausgegeben. Der Kunde hat die Monatswertmarken auf Richtigkeit und Vollständigkeit einschl. Übereinstimmung der Kundennummer auf der Kundenkarte und den Monatsabschnitten zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unmittelbar anzuzeigen. Es wird empfohlen, Kundenkarte und nicht benötigte Monatsabschnitte getrennt voneinander aufzubewahren. Kundenkarte und jeweils gültige Monatswertmarke sind bei Fahrscheinkontrollen vorzuzeigen. Sie gelten nur bei gleichzeitiger Vorlage.
    • Der Antrag ermächtigt die SNG, das jeweilige Fahrgeld bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten vom angegebenen Konto abzubuchen. Nach Ablauf von 11 Monaten ist ein erneuter Antrag bis zum 10. Kalendertag des 12. Monats zu stellen.
    • Der Preis der Abo-Monatskarte wird jeweils im 1. Monat der ersten bzw. letzten Wirksamkeit für das jeweilige Quartal bzw. im 1. Monat für das laufende Quartal im Lastschrifteinzugsverfahren durch das Unternehmen erhoben. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, den auf das Quartal entfallenden Betrag auf dem Konto bereitzuhalten. Ist die Abbuchung nicht möglich, besteht für die SNG die Möglichkeit der fristlosen Kündigung und des Zurückverlangens des Fahrausweises. Konnte der auf das Quartal entfallende Einzugsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind der SNG zusätzlich entstehende Kosten von dem Kontoinhaber bzw. Fahrgast zu übernehmen.
    • Bei Verlust von Kundenkarte und/oder Wertmarke(n) gilt folgende Verfahrensweise:

      Verlust Kundenkarte: Der Verlust ist durch den Inhaber unter Vorlage eines gültigen BPA oder Reisepasses persönlich im Servicebüro Kommerstraße anzuzeigen. Der Kunde erhält eine Ersatzkundenkarte unter Beibehaltung der Kundennummer zugeschickt. Eine Nutzung der Abo-Monatskarte ist für den Zeitraum bis zur Ersatzlieferung nicht möglich. Es sind andere Tarifangebote zu nutzen.

      Verlust Kundenkarte mit Wertmarke des laufenden Monats: Der Verlust ist durch den Inhaber unter Vorlage eines gültigen BPA oder Reisepasses und unter Beilegung der restlichen Wertmarken persönlich im Servicebüro Kommerstraße anzuzeigen. Der Kunde erhält eine Ersatzkundenkarte und Wertmarken für den laufenden Monat zugeschickt. Eine Nutzung der Abo-Monatskarte ist für den Zeitraum bis zur Ersatzlieferung nicht möglich. Es sind andere Tarifangebote zu nutzen.

      Verlust Kundenkarte mit Wertmarke weiterer Monate: Der Verlust ist durch den Inhaber unter Vorlage eines gültigen BPA oder Reisepasses der SNG unter Beilegung restlicher Wertmarken persönlich im Servicebüro Kommerstraße anzuzeigen. Der Kunde erhält eine Ersatzkundenkarte und Wertmarken für erneute 12 Monate ab Verlustmonat mit gleichzeitiger Verlängerung der Zahlungsverpflichtung zugeschickt. Der Vertrag verlängert sich somit automatisch. Eine Nutzung der Abo-Monatskarte ist für den Zeitraum bis zur Ersatzlieferung nicht möglich. Es sind andere Tarifangebote zu nutzen.

      Verlust von Wertmarken: Der Verlust ist durch den Inhaber unter Vorlage eines gültigen BPA oder Reisepasses und unter Vorlage der Kundenkarte der SNG persönlich im Servicebüro Kommerstr. anzuzeigen. Der Kunde erhält Ersatzwertmarken für den abhanden gekommenen Zeitraum. Eine Nutzung der Abo-Monatskarte ist für den Zeitraum bis zur Ersatzlieferung nicht möglich. Es sind andere Tarifangebote zu nutzen.

      Jede Form der Bereitstellung von Ersatz ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Ersatz wird unabhängig von der Art des Ersatzes nur einmalig während der 12monatigen Laufzeit gewährt. Aufwendungen für die alternative Nutzung anderer Tarifangebote in der Übergangszeit werden nicht erstattet. Eine Kündigung infolge Verlustes von Kundenkarte und/oder Wertmarken ist nur bei Barzahlung des Differenzbetrages zum Fahrpreis der normalen Monatskarte für den laufenden und die vorausgegangenen Monate der Nutzung der Abo-Monatskarte und Abgabe restlicher Monatskartenabschnitte möglich.

    • Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Sie muß spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonates schriftlich gegenüber der SNG erfolgen. Sie wird wirksam, wenn bis zum 3. Kalendertag nach Ablauf des Abonnenemtmonats Kundenkarte und restliche Monatskartenabschnitte per Einschreiben der SNG zugeleitet werden. Bei vorzeitiger Kündigung wird für die zurückliegenden Monate des Abonnementzeitraumes der Differenzbetrag zur normalen Monatskarte ermittelt und das Konto in der entsprechenden Höhe belastet. Werden Kundenkarte und restliche Wertmarken nicht zurückgeschickt, gilt der Vertrag bis zum Ablauf des Monats, in dem die Monatskartenabschnitte und Kundenkarte der SNG vorliegen, als nicht gekündigt.Eine Nachberechnung erfolgt nicht bei Beendigung des Abonnement infolge Tod des Fahrgastes.
    • Bei Tarifänderungen wird der entsprechend neue Fahrpreis vom Konto abgebucht, ohne daß es hierzu einer gesonderten Mitteilung an den Kunden bzw. Kontoinhaber bedarf. Hierzu sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten, eine gesonderte Information erfolgt nicht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bis zum 10. Kalendertag des 1. Monats der Wirksamkeit der Tarifänderung. Eine wie unter Ziffer 8 aufgeführte Nachberechnung für zurückliegende Zeiträume erfolgt nicht.
    • Sind Kontoinhaber und Fahrgast nicht identisch, so sind beide Vertragspartner der SNG und haften gesamtschuldnerisch. Der/Die Vertragspartner verpflichtet/n sich, Anschrifts- sowie Kontoänderungen unverzüglich der SNG schriftlich bekannt zu geben. Soll das Fahrgeld von einem anderen Konto abgebucht werden, ist dem Verkehrsunternehmen eine neue Einzugs-ermächtigung bis zum 10. des Vormonats einzureichen. Der Abonnent und/oder Kontoinhaber ist/sind verpflichtet, der SNG einen Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen.
    • Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung (Urlaub, Krankheit o.a.) sind nicht möglich.
    • Die SNG speichert und verarbeitet die persönlichen Angaben zum Zwecke der Abwicklung dieses Vertrages mittels EDV. Fahrgast und Kontoinhaber erklären sich hiermit einverstanden. Hat der Fahrgast das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist die Mitunterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
    • Anträge auf Abschluß eines Abo-Monatskarten-Abonnements, Änderungsformulare sowie Kündigungs- und Verlusterklärungen sind in den Servicebüros Lauterbogencenter, Kommerstraße und bei unserem Fahrpersonal erhältlich. Ausgefüllte Anträge, Änderungsformulare und Erklärungen werden nur in den genannten Servicebüros entgegengenommen.
      Telefonische Rückfragen können Sie unter 03681/3943-21 und 03681/3943-18 stellen.


 
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