berechtigt an den Wochentagen Montag bis Freitag zur Inanspruchnahme
der Beförderungsleistung ab 9.00 Uhr Fahrtbeginn lt. Fahrplan auf allen Linien
in beiden Tarifzonen durch eine Person und ist übertragbar.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt sie hinsichtlich des Benutzungsbeginns
uneingeschränkt ebenfalls für eine Person. Die Übertragbarkeit bleibt erhalten.
Die Gültigkeit beschränkt sich auf den jeweiligen kalendarischen Monat.